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Stiftung Mitarbeit

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Allgemeine Informationen

Die Stiftung MITARBEIT vergibt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Starthilfezuschüsse an neue Initiativen, Projekte und Gruppen, die im sozialen, pädagogischen, kulturellen oder politischen Bereich innovativ tätig sind und beispielhaft aufzeigen, wie einzelne das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mitgestalten können. Sie will auf diese Weise Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich an Gemeinschaftsaufgaben aktiv zu beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen.

Gefördert werden können Aktivitäten, die auf freiwilligem und ideellem Engagement beruhen und dazu beitragen,

  • einen konkreten Mangel oder Mißstand zu beheben
  • gesellschaftliche Konflikte auf demokratischem Wege zu lösen
  • persönliche Eigeninitiative und Handlungskompetenz zu stärken
  • Bürger/innen zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu befähigen
  • Vorurteile gegen Minderheiten abzubauen und
  • die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen.

Die Starthilfeförderung der Stiftung MITARBEIT richtet sich an solche Gruppen und Initiativen, denen sonst keine oder nur unzureichende Fördermöglichkeiten offen stehen und die keinem finanzstarken Dachverband angeschlossen oder zuordbar sind. Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe und kann deshalb niemals Voll-, sondern immer bloß Anschubfinanzierung sein.

Ein und dasselbe Projekt kann in der Regel nur einmal gefördert werden mit einem Höchstbetrag von 500 Euro. Anträge können formlos gestellt werden.