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Stipendien für Übersetzer

Zweck des Deutschen Übersetzerfonds ist es, die Kunst des Übersetzens zu fördern und damit der qualitätvollen Vermittlung fremder Literaturen ins Deutsche, der Völkerverständigung, der Sprachkultur und dem literarischen Leben zu dienen. Seinen Zweck soll er insbesondere erfüllen durch die Vergabe von Fördermitteln an Übersetzerinnen und Übersetzer; sie werden mit dieser Förderung für die Qualität ihrer bisherigen Arbeit ausgezeichnet. Gefördert werden können Übersetzerinnen und Übersetzer fremdsprachiger
Werke ins Deutsche, sofern die Übersetzung dieser Werke eine anspruchsvolle sprachliche, literarische Gestaltung im Deutschen erfordert. Über die Vergabe entscheidet eine fachkundige Jury.

Der Deutsche Übersetzerfonds bietet verschiedene Formen individueller Förderung für Übersetzer mit Zielsprache Deutsch an:

  • Arbeitsstipendien
  • Reisestipendien
  • Johann-Joachim-Christoph-Bode-Stipendien
  • Luise-Adelgunde-Victorie-Gottsched-Stipendium
  • Barthold-Heinrich-Brockes-Stipendium
  • Aufenthaltsstipendien im Europäischen Übersetzer-Kollegium Straelen
  • Aufenthaltsstipendien im Collège International des Traducteurs Littéraires in Arles
  • Aufenthaltsstipendien im Baltic Centre for Writers and Translators in Visby

Die Vergabe der Aufenthaltsstipendien in Arles und Visby erfolgt einmal jährlich (jeweils zum 31. März), die der anderen Stipendien zweimal jährlich (jeweils zum 31. März und zum 30. September) über ein Bewerbungsverfahren.

Die Fachjury entscheidet in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Bewerbungsschluß über die Stipendien.

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