Informationen zum Bundeskulturfonds Energie
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat dem Konzept für den Kulturfonds Energie des Bundes zugestimmt und die erste Rate (375 Mio. €) der Mittel freigegeben. Insgesamt stehen für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung, um Mehrbedarfe an Energiekosten von Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltende zu unterstützen. Der Kulturfonds Energie des Bundes kann sowohl von öffentlichen als auch von privatwirtschaftlichen Akteuren in Anspruch genommen werden.
Öffentliche Kultureinrichtungen und öffentliche Einrichtungen der kulturellen Bildung können bis zu 50% der Mehrbedarfe beantragen, privatwirtschaftlichebis zu 80%. Für Kulturveranstaltende sind Pauschalen geplant. Die Kosten für Gas, Fernwärme und Strom finden Berücksichtigung.
Gefördert wird der Mehrbedarf einer Kultureinrichtung an Energiekosten. Der förderfähigeMehrbedarf bei Kultureinrichtungen wird aus der Differenz der jeweils aktuellen Energiekosten für 80% des historischen Verbrauchs und den historischen Kosten für 100% des historischen Verbrauchs ermittelt. Bei Industriekunden von Gas und Strom beträgt der förderfähige Verbrauch 70% des historischen Verbrauchs. Damit wird das Einsparziel von 20 bzw. 30% an Energiekosten mit berücksichtigt.
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind. Ebenfalls antragsberechtigt sind Kulturveranstaltende, wenn sie ticketbasierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen. Alle wichtigen Informationen finden Sie HIER. Zudem gibt es das Video der Auftakt-Infosession auf dem Youtube-Kanal von Kreativ Kultur Berlin HIER.