IMPULS - Förderprogramm für Amateurmusik
IMPULS - Förderprogramm für Amateurmusik
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Wer wird wie für was gefördert?
Impuls richtet sich explizit an Amateurmusikvereine im Ländlichen Raum. Das bedeutet, Anträge dürfen all jene Amateurmusikensembles in Deutschland stellen, die ihren Sitz in Kommunen mit maximal 20.000 Einwohner*innen haben.
Was kann gefördert werden?
Wer mit seinem Verein frisch durchstarten möchte, kann im Online-Antrag sein Projekt in eines oder in mehrere der folgenden drei Module einordnen.
Modul A:Kreativer Neustart, z.B. durch Gemeinschaftskonzerte oder innovative Proben- und Aufführungsformen |
Modul B:Mitgliedergewinnung, z.B. durch neue Formen der Ansprache oder Projekte mit breiter Teilhabe und Diversität |
Modul C:Strukturstärkung, z.B. durch Weiterbildungen, Organisationsentwicklung oder digitales Arbeiten |
Beratung und Hilfe beim Antrag
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