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Investionsförderung der Stadt Hildesheim

Investionsförderung der Stadt Hildesheim

Auch 2022 vergibt die Stadt Hildesheim auf Antrag Zuschüsse zu investiven Maßnahmen im Kulturbereich. Gefördert werden notwendige Investitionen an Gebäuden und Außenanlagen sowie investive Beschaffungen (auch digitaler Güter) ab einem Mindest-Anschaffungswert von 1.000,- € (netto). Einzelne Beschaffungen dürfen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht zu einer Gesamtsumme addiert werden. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Die Förderung soll 75% der förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten, in begründeten Ausnahmefällen ist eine höhere Quote möglich.

Antragsberechtigt sind professionelle Kultureinrichtungen, -vereine und -gruppierungen sowie Einrichtungen und Vereine der kulturellen Bildung mit Sitz in Hildesheim, langjähriger Vorerfahrung, einem vielfältigen und qualitativ hochwertigen kulturellen Angebot sowie einer nachhaltigen Ausrichtung. Die Antragsfrist ist der 31. März 2022.

Weitere Informationen zur Antragstellung finden sich hier.