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Nds. Investitionsprogramm für kl. Kultureinrichtungen

Das Niedersächsische Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen zielt darauf ab, notwendige Anschaffungen zu ermöglichen sowie die bauliche und technische Infrastruktur so weiterzuentwickeln, dass ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot vorgehalten werden kann. Das Programm soll darüber hinaus zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und privater Initiativen im Kulturbereich beitragen. Das Programm ist auf 3 Mio. Euro aufgestockt worden. Das Programm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen.

Gefördert werden:
 
  • bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen,
  • Beschaffung und Ausbau der digitalen Infrastruktur
  • Beschaffung und Ausbau der Veranstaltungstechnik
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
  • Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität
  • Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs

Es können Fördersummen von 1.000 Euro bis 25.000 Euro beantragt werden. Die Anträge sind direkt bei den jeweiligen Landschaften und Landschaftsverbänden als Träger der regionalen Kulturförderung zu stellen. Hier erfolgt auch die Antragsberatung. Informationen zum Antragsstichtag und Auswahlverfahren sind bei der jeweils zuständigen Landschaft/ beim jeweils zuständigen Landschaftsverband zu erfragen. Dieselbe Maßnahme darf nicht zeitgleich in anderen Förderprogrammen des Landes Niedersachsen und/oder der Träger der regionalen Kulturförderung beantragt oder durch diese gefördert werden. Eine Förderung durch andere Zuwendungsgeber ist möglich.

Weitere Informationen finden Sie HIER.