Nds. Investitionsprogramm für kl. Kultureinrichtungen
- bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen,
- Beschaffung und Ausbau der digitalen Infrastruktur
- Beschaffung und Ausbau der Veranstaltungstechnik
- Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
- Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität
- Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs
Es können Fördersummen von 1.000 Euro bis 25.000 Euro beantragt werden. Die Anträge sind direkt bei den jeweiligen Landschaften und Landschaftsverbänden als Träger der regionalen Kulturförderung zu stellen. Hier erfolgt auch die Antragsberatung. Informationen zum Antragsstichtag und Auswahlverfahren sind bei der jeweils zuständigen Landschaft/ beim jeweils zuständigen Landschaftsverband zu erfragen. Dieselbe Maßnahme darf nicht zeitgleich in anderen Förderprogrammen des Landes Niedersachsen und/oder der Träger der regionalen Kulturförderung beantragt oder durch diese gefördert werden. Eine Förderung durch andere Zuwendungsgeber ist möglich.
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