Neue Kulturförderrichtlinie des Landkreises – Anträge können gestellt werden
Im Landkreis Hildesheim gilt ein breiter Kulturbegriff. Kultur verbindet Individuen und Gesellschaft, fördert Zusammengehörigkeit, bietet Lebensqualität und Teilhabe, schafft Kommunikation und Toleranz. Sie fördert Kreativität, Vielfalt und Bildung. Sie lebt durch Traditionen ebenso wie durch
neue kreative Initiativen. In dieser kulturellen Landschaft möchte der Landkreis Hildesheim zusätzliche Impulse setzen, um Kulturschaffende zu motivieren und finanziell zu unterstützen. Das künstlerisch-kulturelle Profil des Landkreises soll damit gestärkt und die Kulturarbeit in der öffentlichen Wahrnehmung weiter gefestigt werden. So wird vielen Menschen der Zugang zu Kultur ermöglicht. Dabei sollen insbesondere Kulturangebote, die von überörtlicher Bedeutung sind, gefördert werden. Zudem sollen diese Angebote Kulturförderkriterien wie Vielfalt und Qualität, Teilhabe und Zugänglichkeit oder auch Attraktivitätssteigerung, entsprechen.
Projektanträge für 2024 können bis zum 31. Dezember 2023 eingereicht werden. Auch eine Strukturförderung ist möglich. Diese gilt als befristete Förderung der Gesamttätigkeit eines Kulturanbieters mit Sitz im Landkreis Hildesheim. Bewerbungen hierfür können bis zum 24. September 2023 eingereicht werden.
Die Kulturförderrichtlinie und die entsprechenden Antragsformulare sind HIER veröffentlicht.
Für Fragen steht die Leiterin des Kulturbüros, Birgit Krauß, zur Verfügung:
Rufnummer 05121 309-6010 oder
kultur@landkreishildesheim.de