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Niedersachsen dreht auf

Die Antragsfrist wurde verlängert bis 28. Februar 2021, Förderfrist 31. März 2021.

In den Förderlinien A und B können Veranstalterinnen und Veranstalter Kosten für das Engagement von solo-selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern bis zu einer maximalen Fördersumme von 30.000,- Euro beantragen.

In der Linie C sind innovative Projekte mit einem aktuellen gesamtgesellschaftlichen Bezug bis zu einer Summe von 7.999 Euro förderfähig.

Antragstellungen für die Förderlinien A, B und C sind ab dem 1. November 2020 bis zum 28. Februar 2021 bei der Region Hannover möglich.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kultur- oder Bildungsangebot mit Sitz in Niedersachsen. Dies können juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen sein. Anträge sind beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung (Landschaften, Landschaftsverbände, Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Region Hannover, Regionalverband Harz) zu stellen, der die Förderung nach den Zuwendungsvoraussetzungen dieser Förderkriterien in eigener Zuständigkeit durchführt. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem folgenden Link: www.allvin.de. Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro.