Klosterkammer Hannover
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Eichstrasse 4
30161 Hannover
Telefon: 0511 / 3 48 26 - 0
Telefax: 0511 / 3 48 26 - 299
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Allgemeine Informationen
Die Klosterkammer Hannover ist Verwalter des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds im ehemaligen hannoverschen Gebiet Niedersachsens. Sie fördert in den Bereichen Kirche, Bildung (insbesondere Schule) und milde Zwecke.
Der Antrag kann formlos gestellt werden, sollte aber folgende Punkte beinhalten, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten:
Der Antrag ist jeweils mindestens 3 Monate vor Projektbeginn einzureichen.
Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds (AHK) fördert Projekte im gesamten niedersächsischen Raum, ausser im Gebiet des ehemaligen Landes Oldenburg, ausgenommen Wilhelmshaven, und im Gebiet des ehemaligen Landes Braunschweig, dem Förderbereich der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (SBK), ausgenommen das Goslarer Gebiet, dem gemeinsamen Tätigkeitsgebiet von AHK und SBK.
Der Antrag kann formlos gestellt werden, sollte aber folgende Punkte beinhalten, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten:
- Bezeichnung der Maßnahme
- Gründe für die Notwendigkeit bzw. Zielrichtung der Maßnahme
- Detaillierte Darstellung des geplanten Vorgehens
- Ort der Maßnahme
- Zeitpunkt des geplanten Beginns der Maßnahme
- Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan [Sachkosten (einmalige, laufende), Personalkosten, Höhe des beantragten Zuschusses, ggf. Ausweisung von Mitteln anderer Geldgeber bzw. von Eigenmitteln]. Dieser Plan ist als verbindlich anzusehen.
Der Antrag ist jeweils mindestens 3 Monate vor Projektbeginn einzureichen.
Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds (AHK) fördert Projekte im gesamten niedersächsischen Raum, ausser im Gebiet des ehemaligen Landes Oldenburg, ausgenommen Wilhelmshaven, und im Gebiet des ehemaligen Landes Braunschweig, dem Förderbereich der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (SBK), ausgenommen das Goslarer Gebiet, dem gemeinsamen Tätigkeitsgebiet von AHK und SBK.