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Kulturförderung durch den Landkreis Hildesheim

Kultur verbindet Individuum und Gesellschaft, fördert Zusammengehörigkeit, bietet Lebensqualität und Teilhabe, schafft Kommunikation und Toleranz, fördert Kreativität, Vielfalt und Bildung. Sie lebt durch Traditionen ebenso wie durch neue kreative Initiativen.

In dieser kulturellen Landschaft möchte der Landkreis Hildesheim zusätzliche Impulse setzen, um Kulturschaffende zu motivieren und finanziell zu unterstützen, das künstlerisch-kulturelle Profil des Landkreises zu stärken und die Kulturarbeit in der öffentlichen Wahrnehmung weiter zu festigen sowie möglichst allen Menschen im Landkreis Zugang zu Kultur zu ermöglichen.

Daher unterstützt der Landkreis Hildesheim künstlerische und kulturelle Projekte wie auch Strukturen. Die Kulturförderrichtlinie stellt hierfür die Grundlage der Kulturförderung.

Gefördert werden Kulturangebote, die von überörtlicher Bedeutung sind und Kulturförderkriterien entsprechen.

Dazu gehören zum einen eine Projektförderung (zeitlich und sachlich abgrenzbare Maßnahmen im Landkreis Hildesheim) und zum anderen eine Strukturförderung (die Gesamttätigkeit eines Kulturanbieters mit Sitz im Landkreis Hildesheim über einen befristeten Zeitraum). Antragsschluss für eine Projektförderung ist derzeit am 31.12. eines Jahres. Die aktuelle Strukturförderung läuft bis zum 31.12.2027.  

Die Zuwendung für kulturelle Projekte und Einrichtungen auf Grundlage dieser Kulturförderrichtlinie gewährt der Landkreis auf freiwilliger Basis im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung besteht nicht.

Das Kulturbüro berät Sie hierzu gern.

  • die Kulturförderrichtlinie finden Sie hier zum Download
  • das Antragsformular zur Projektförderung finden Sie hier zum Download
  • die Vorlage für den Kosten- und Finanzierungsplan finden Sie hier
  • das Merkblatt-Datenschutz-Landkreis Hildesheim finden Sie hier