Friedrich Weinhagen Stiftung
c/o Stadt Hildesheim
Markt 1
31134 Hildesheim
Telefon: 0 51 21/ 301 4026
Telefax: 0 51 21/ 301 95 4026
E-Mail schreiben
Allgemeine Informationen
Die Friedrich Weinhagen Stiftung wurde 1979 durch die Stadt Hildesheim als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, mit dem Satzungszweck der Förderung von Kunst, Kultur und Denkmalpflege errichtet.
Sie wurde nach Auflösung von 21 städtischen Stiftungen aus deren Vermögen unter Einbringung des Vermögens der liquidierten gleichnamigen rechtsfähigen Friedrich Weinhagen Stiftung zusammen gesetzt. Der Name Friedrich Weinhagen wurden in Anbetracht des hohen Stiftungsanteils und in Respekt für die Person sowie die guten Werke seiner Familie gewählt.
Förderbereiche sind im Wesentlichen:
- Musik
- Literatur
- Soziokultur
- Bildende Kunst
- Darstellende Kunst
- Denkmalschutz
Gefördert werden Vereine, Organisationen und Institutionen die in der Regel als gemeinnützig anerkannt wurden. Anträge erfolgen über ein Antragsformular - Hier zu finden auf der homepage der Stadt Hildesheim - mit Formular für den Kosten- und Finanzierungsplan. Diese Formulare sind einmal per E-Mail zu übersenden und einmal unterzeichnet mit weiteren Unterlagen (Konzept, Vita,Erklärung der Gemeinnützigkeit etc.) per Post einzureichen.
Die Stiftung wird von einem Vorstand vertreten, der sich aus zwei geborenen Mitgliedern zusammen setzt:
- dem Oberbürgermeister
- der/die jeweilige leitende Mitarbeiter/in des Bereiches Kulturangelegenheiten der Stadt Hildesheim
Die Fördervorschläge werden vom Vorstand in das Kuratorium als Entscheidungsgremium eingebracht. Das Kuratorium setzt sich aus geborenen und hinzu gewählten Mitgliedern zusammen:
Geborene Mitglieder sind:
- der vom Rat benannte Bürgermeister (Vorsitzender)
- der Vorsitzende des Kulturausschusses
- der Stellvertr. Vorsitzende des Kulturausschusses
- zwei dem Rat angehörende Mitglieder
- vier weitere vom Rat gewählte Mitglieder
Das Kuratorium tagt i.d.R. 3 x im Jahr. Es wird ein Vorlauf von ca. 6 Wochen zur Vorbereitung benötigt. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Die Verwaltung der Stiftung erfolgt in der Stabsstelle für Kultur und Stiftungsangelegenheiten.
Weitere informationen hier.
Antragsfristen
Antragsfristen: 01.01.2021, 15.04.2021, 30.10.2021 (immer für die erste Sitzung des Folgejahres).