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Hildesheimische Landschaft - Landschaft des vormaligen Fürstentums Hildesheim

Die Landschaft des vormaligen Fürstentums war ursprünglich eine politische Institution: der Vertretung der Stände gegenüber dem Landesherrn. Heute ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, widmet sich der regionalen Kulturförderung und Identitätspflege und ist – im Verbund mit den fünf anderen niedersächsischen Landschaften – u.a. Träger der VGH Versicherungen.

Sie besteht aus drei Kurien: 1. der Ritterschaft – heute Besitzern der landtagsfähigen Gütern, 2. der Städte, die jeweils von den Bürgermeister:innen vertreten sind (Alfeld, Bockenem, Dassel, Elze, Goslar, Gronau, Hildesheim, Peine und Sarstedt),  3. der nicht in der ersten und zweiten Kurie bereits vertretenden ländlichen Grundbesitzer. Als Kurie werden die  Leitungs- und Verwaltungsorgane einer Diözese, hier des vormaligen Bistums Hildesheim bezeichnet.

Die Hildesheimische Landschaft ist  Gründerin des Landschaftsverbandes Hildesheim e. V. und gehört dessen Vorstand an. Die Ritterschaft – heute Besitzer der landtagsfähigen Güter – ist als selbstständige Körperschaft neben der Calenberger Landschaft Mitträger des Calenberger Creditvereins.

Mit jeder Legislaturperiode werden nach Maßgabe des Kommunalverfassungsrechts und gemäß §5 des Status der Landschaft fünf Abgeordnete der III. Kurie und 5 Stellvertreter:innen vom Kreistag gewählt (Wahlvorlagenbeispiel).