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Ortsheimatpflege

In zahlreichen Ortschaften des Landkreises Hildesheim werden durch die Ortsräte ehrenamtlich Tätige, teilweise mit Aufwandsentschädigung:en, als Heimatpfleger:innen bestellt, unterschiedlich befristet oder auf Lebenszeit. 

Zum Teil sitzen sie als beratende Mitglieder in den ihrer Tätigkeit entsprechenden Fachausschüssen der Verwaltung vor Ort. Die Einrichtung dieser Stelle der Ortsheimatpflege ist freiwillig und der Aufgabenbereich durch die jeweiligen kommunalen Satzungen geregelt. Sie sind als Berater und Unterstützer von örtlichen Institutionen, Vereinen und Bildungseinrichtungen und für die Vermittlung und Dokumentation der Historie vor Ort zuständig und überwiegend in folgenden Sachgebieten tätig:

  • Natur und Landschaft
  • Ortsgeschichte
  • Bau-und Kunstdenkmalpflege
  • Bodendenkmalpflege
  • Volkskunde
  • Schrifttum
  • Sprachpflege
  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Integration von Hinzugezogenen

In einigen Orten werden die Aufgaben der Ortsheimatpflege von Heimatvereinen ausgeführt. Eine weitere Variante ist die Aufteilung der verschiedenen Sachgebiete auf einzelne Institutionen oder mehrere Einzelpersonen.

Je nach Interesse  und Professionalität des Ausübenden ist die inhaltliche und nach außen präsentierte Ausrichtung unterschiedlich ausgeprägt.

Hier finden Sie eine Auflistung aller Ortheimatpfleger*innen im Landkreis Hildesheim.