Landschaftsverband Hildesheim e.V.
Der Verband hat das Ziel, die Kultur- und Heimatpflege im Bereich des vormaligen Fürstentums Hildesheim, vornehmlich im Landkreis Hildesheim, zu fördern. Die Förderung umfasst die Bereiche der Kunst, der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, der Denkmalpflege wie auch die Heimatpflege und Heimatkunde.
Förderung durch den Landschaftsverband Hildesheim e.V.
Die Förderung des Landschaftsverbandes umfasst die Bereiche
- der Kunst,
- der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten,
- der Denkmalpflege,
- der Heimatpflege und der Heimatkunde
Insbesondere
- Geschichts- und Familienforschung
- Pflege heimatgebundener Literatur und die plattdeutsche Sprache
- Volkskunde und Brauchtum
- Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen und Kunstwerken
- Förderung von Künstlern und Kunstveranstaltungen
- Erforschung, Erhaltung und Gestaltung der natürlichen Landschaft
Die Förderung des Landschaftsverbandes erfolgt mit Eigenmitteln des Verbandes (Mitgliedsbeiträge) und Zuwendungen der VGH-Versicherungen.
Über die Anträge entscheidet der Vorstand.
Kulturelle Landesförderung
Im Rahmen einer Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen (Ministerium für Wissenschaft und Kultur) ist der Landschaftsverband Hildesheim e. V. auch zuständig für die Vergabe regionaler Kulturfördermittel des Landes mit einem Fördervolumen von unter 10.000 €.
Die entsprechenden Fördermittelanträge für Projekte in den verschiedenen Sparten wie Musik, Darstellende Kunst und Tanz, Literatur, Bildende Kunst/Ausstellungen, Soziokultur u. a. sowie für spartenübergreifende Projekte werden beim Landschaftsverband Hildesheim e.V. von Frau Fürstenberg bearbeitet.
Die Projektanträge mit überregionaler Bedeutung und einer Fördersumme von über 10.000 € sind direkt an das Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu richten, ebenso Anträge auf investive und institutionelle Förderungen (Online-Verfahren). Der Landschaftsverband gibt hierzu eine Stellungnahme ab.
Weitere Informationen hierzu unter www.mwk.niedersachsen.de.
Die Förderung soziokultureller Projekte mit einem Zuschussbedarf von über 10.000 € und die Strukturförderung der Soziokultur wird ab 2015 von der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur (LAGS) durchgeführt. Die an den Landesverband Soziokultur Niedersachsen gerichteten Anträge sind direkt an den Landesverband Soziokultur Niedersachsen e.V. zu senden. (Post: Lister Meile 27, 30161 Hannover, E-Mail: foerderungsoziokultur-niedersachsen.de). Der Landschaftsverband Hildesheim e.V. gibt dazu eine Stellungnahme ab.
Weitere Informationen hierzu unter soziokultur-niedersachsen.de.
Formulare für den Antrag und Kosten- und Finanzierungsplan sind auf der Seite des Landschaftsverbandes als Download verfügbar.
Antragsfristen
- kulturelle Fördermittel des Landes (unter 10.000 Euro)
- für Projekte in den verschiedenen Sparten wie Musik, Darstellende Kunst und Tanz, Literatur, Bildende Kunst/Ausstellungen, Soziokultur u. a. sowie für spartenübergreifende Projekte
- Antragsfristen jährlich zum 10. Januar, 10. Mai und 10. September
- kulturelle Fördermittel des Landes (ab 10.000 Euro):
- Bereich Musik: Abgabefrist 15.10. des Vorjahres
- Freie Theaterarbeit: Abgabefrist 15.10. des Vorjahres
- Kunstvereine: Abgabefrist 15.10. des Vorjahres
- Nichtstaatliche Museen: keine Abgabefrist
- Soziokultur, Förderung von Investitionen, Beantragung der Strukturförderung: Abgabefrist 15.10. des Vorjahres und
- Soziokultur mit Förderschwerpunkt Neue künstlerische Formate: 15.10. des Vorjahres.