Förderung von Projekten in den Bereichen Kunst, Kultur, Erziehung, Bildung, Maßnahmen für hilfsbedürftige Menschen, Natur- und Umweltschutz.
Antragsberechtigt sind Personen mit sozialen oder kulturellen gemeinnützigen Aufgaben. Anträge nehmen alle Volksbanken und Raiffeisenbanken in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg entgegen.
Bewerbung durch: formlosen Antrag, Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und ggf. Liste weiterer Förderer.