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Jahresstipendium für Bildende Kunst, Literatur und Musik

Förderung freiberuflich tätiger Bildender Künstler, Schriftsteller, Musiker (Komponisten und Interpreten) zur Unterstützung eines größeren Vorhabens. Bewerber müssen ihren ständigen Wohnsitz in Niedersachsen haben und eine seit mindestens 2 Jahren abgeschlossene künstlerische Ausbildung. Das Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Höhe des Stipendiums variiert je nach Sparte und ist für die Dauer von 12 Monaten festgesetzt. Bewerbungsfrist für Bildende Kunst und Musik ist jeweils der 15. Januar, für Literatur der 15. Januar.