Stiftung Kunstfonds zur Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst
Künstlergruppen, Kunstvereine, Künstlerhäuser, Galerien, Museen und freie Kuratoren können finanzielle Zuschüsse für Ausstellungen und Publikationen zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt beantragen.
Die Voraussetzung für eine Förderung ist die bundesweite Bedeutung und der Modellcharakter der Projekte.
Einzelne bildende Künstlerinnen und Künstler mit ständigem Wohnsitz in Deutschland können sich pro Jahr für eines der folgenden Programme bewerben:
Arbeitsstipendium zur Förderung der künstlerischen Entwicklung Gefördert werden 18.500 Euro für ein Jahr.
Projektzuschuss zur Realisierung eines zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren künstlerischen Vorhabens. Finanziert werden nachgewiesene Sach- und Reisekosten (ohne Eigenhonorar und private Lebenshaltungskosten) bis maximal 25.000 Euro.
HAP-Grieshaber-Preis der VG BILD-KUNST Der Preisträger/die Preisträgerin des mit 25.000 Euro dotierten Preises wird von der Jury aus den Bewerbungen zu den Programmen der Künstlerförderung ausgewählt. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.
Förderpreis Valerie und Kurt M. Schulz-Schönhausen Der Preisträger/ die Preisträgerin des mit 10.000 Euro dotierten Preises wird von der Jury aus den Bewerbungen zu Programm A! ausgewählt. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.